Das Bundeswirtschaftsministerium ruft Unternehmen und Selbständige auf, ihre Schlussabrechnungen für die in der Corona-Pandemie gewährten staatlichen Hilfszahlungen einzureichen. Die Frist endet am 30. September.
Corona-Wirtschaftshilfe
Das Bundeswirtschaftsministerium ruft Unternehmen und Selbständige auf, ihre Schlussabrechnungen für die in der Corona-Pandemie gewährten staatlichen Hilfszahlungen einzureichen. Die Frist endet am 30. September.
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