Bundesweit entfällt ab 1. März 2023 die Maskenpflicht für Personal in Kliniken, Altenheimen und weiteren Pflegeeinrichtungen sowie deren Bewohner. Ferner entfällt die Testpflicht in den Gesundheitseinrichtungen. Bis zum 7. April 2023 gilt bundesweit die FFP2-Maskenpflicht für Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Krankenhäusern Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Bundesinfektionsschutzgesetz