Notverkündung der Rechtsverordnungen
Die nachfolgende Veröffentlichung der Änderungsverordnung zur Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Änderungsverordnung zur Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
(eingestellt am 19. März 2022)
Die nachfolgende Veröffentlichung der 6. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
6. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(eingestellt am 17. Februar 2022)
Die nachfolgende Veröffentlichung der 4. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
4. Verordnung zur Änderung der 15.Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(in das Internet eingestellt am 17. Januar 2022)
Die nachfolgende Veröffentlichung 2. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
2. Verordnung zur Änderung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(in das Internet eingestellt am 4. Dezember 2021)
Die nachfolgende Veröffentlichung der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünftzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung -15.SARS-CoV-2-EindV)
(in das Internet eingestellt am 23. November 2021)
Die nachfolgende Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
(in das Internet eingestellt am 1. Juni 2021)
Die nachfolgende Veröffentlichung der 13. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von $ 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
13. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt. (Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 13. SARS-CoV-2-EindV)
(in das Internet eingestellt am 21. Mai 2021)
Die nachfolgende Veröffentlichung Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(in das Internet eingestellt am 7. März 2021)
Die nachfolgende Veröffentlichung Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
(in das Internet eingestellt am 12. Mai 2020).
Die nachfolgende Veröffentlichung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(in das Internet eingestellt am 2. Mai 2020).
Die nachfolgende Veröffentlichung der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündngung von Verordnungen.
<link file:2833103 _blank download verordnung zur Änderung der pdf>Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
(in das Internet eingestellt am 2. Mai 2020).