Notverkündung der Rechtsverordnungen
Die nachfolgende Veröffentlichung Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
(in das Internet eingestellt am 12. Mai 2020).
Die nachfolgende Veröffentlichung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen.
Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(in das Internet eingestellt am 2. Mai 2020).
Die nachfolgende Veröffentlichung der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündngung von Verordnungen.
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
(in das Internet eingestellt am 2. Mai 2020).